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Cassis de Dijon-Prinzip ein weiterer "Schlungg"

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Beitrag  Konservativer Di Jun 30 2009, 12:44

Das Fatale am ganzen Abkommen: Das Gegenrecht gilt nicht! Schweizer Produkte werden also nicht automatisch auch in der EU für den Handel freigegeben.


Nachtrag aus Rundbrief von NR Luzi Stamm:

Agrarabkommen mit der EU – unbekannte „Nebenerscheinungen“

Der Bundesrat hat am 14. März 2008 entschieden, mit der EU Gespräche über den Landwirt¬schafts-Freihandel aufzunehmen. Dies gegen den Willen von breiten Kreisen von Links und Rechts, denn totaler Freihandel bedeutet für die kleinräumige Schweiz das Ende der Land¬wirtschaft, wie wir sie heute kennen.

Nun wird zusätzlich bekannt, welch weittragende Auswirkungen das vom Bundesrat geplante Landwirtschafts-Freihandels-Abkommen hätte.

Ein solches Abkommen würde für die Schweiz nämlich auch Bestimmungen über „Lebensmittel¬si¬cherheit“, „Produkte¬sicherheit“ und „öffentliche Gesundheit“ mit sich bringen. Unter diesen Titeln regelt die EU z.B. die Tabakproduk¬tion respektive die Zigaretten-Herstellung. Dabei schreibt die EU seinen 27 Mitglie¬dern nicht nur vor, was an Tabak / Zigaretten in der EU herge¬stellt und verkauft werden darf, sondern sie verbietet ihnen sogar den Export in Drittstaaten, selbst wenn dort diese Pro¬duk¬te gar nicht verboten sind. Das heisst: Wenn z.B. in einem Land wie Japan die Vorschriften für die Herstellung von Zigaretten weniger streng sind als in der EU, dürfen die 27 EU-Länder trotzdem keine Produkte für Japan herstellen, wenn sie EU-Vorschrif¬ten verletzen.

Mit dem geplanten Abkommen Schweiz / EU würden diese Vorschriften auch für uns gelten. Auch die schweizerische Tabak-Industrie müsste plötzlich ihre bisherige Produk¬tion von Ziga¬retten, Stumpen etc. für Län¬der wie Japan einstellen, weil sie EU-Vorschriften verletzen. Zudem müsste die Schweiz die künftigen „Gesundheits-Ge¬setze“ der EU überneh¬men, ohne zu wissen, wie sich diese entwickeln. Schweizer Produ¬zen¬¬ten können im heutigen Zeitpunkt also gar nicht beurteilen, welche zusätzlichen Einschrän¬kun¬gen ein Landwirtschaftsab¬kommen in Zukunft bringen würde.

Ich will hier weder das Rauch-Verbot noch den Tabak-Anbau kommentieren. Am vorliegenden Beispiel soll nur aufgezeigt werden, mit welcher Mentalität Vereinbarungen mit der EU geschlos¬sen werden: Wir sind schon so weit, dass uns nicht nur vorgeschrieben werden soll, was wir in EU Länder, sondern sogar was wir in ausserhalb der EU liegende Dritt¬staa¬ten exportieren dürfen und was nicht. Entscheiden darüber soll die EU, ohne dass unser Land dazu etwas zu sagen hätte; und ohne Rücksicht auf Arbeitsplätze, die mit solchen Vorschriften in der Schweiz verloren gehen.

Das ist nicht akzeptabel. Ob wir unseren Wohlstand behalten können, hängt entscheidend da¬von ab, dass wir nach unseren eigenen Regeln produzieren können und dass wir mit allen Ländern welt¬weit freien Handel treiben können; sei dies bei der Landwirtschaft, bei der Maschi¬nenproduktion, bei der Entwicklung von Medikamenten oder auf welchem Gebiet auch immer.

Luzi Stamm, 12. August 2009
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